PRIVATFAHRTEN
Wir fahren Sie fast überall hin – Egal ob sie zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Krankengymnastik möchten. Damit sie komfortabel und entspannt in ihren Urlaub starten können fahren wir sie sowohl zum Hotel, Bahnhof als auch zum Flughafen. Zusätzlich bieten wir ihnen unseren Hol- und Bringservice, bei dem wir gerne ihre Bestellungen z.B. bei der Apotheke, beim Bäcker oder Metzger, für sie abholen und zu ihnen bringen.
GESCHÄFTSFAHRTEN
Bei uns können sie für verschiedene festliche Anlässe, wie z.B. Geburtstage, Weihnachten, Ostern, usw. Gutscheine erwerben. Diese können 5 Euro weise erworben und auf Wunsch passend zu ihrem Anlass verpackt werden. Zusätzlich haben sie bei uns die Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen. Hierfür haben wir momentan 3 Kartengeräte zur Verfügung. Wir bitten sie diesen Wunsch bei Ihrer Bestellung zu äußern. Folgende Karten werden akzeptiert: Mastercard, Visacard, American Express, Diners Club, VPAY, maestro, ec-Karte.
KRANKENBEFÖRDERUNG SITZEND
Wir fahren sie zu ihrem Termin, wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Krankengymnastik, Reha usw. Für uns ist es selbstverständlich, dass man ihnen beim Ein- und Aussteigen sowie ihrem Gepäck behilflich ist. Sollten Sie für Ihre Krankenfahrt eine Begleitperson benötigen, nehmen wir diese von ihrem Abholort kostenlos mit. Stellt ihr Arzt ihnen eine ärztliche Verordnung für die Taxifahrt aus und sie erfüllen die gesetzlichen Kriterien, rechnen wir direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Sollten sie diesbezüglich Fragen haben stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
ROLLSTUHLBEFÖRDERUNG
Sind sie auf ihren Rollstuhl angewiesen? Gerne halten wir sie mit einem Rollstuhltaxi mobil. Durch unsere speziellen Fahrzeugumbauten ist es uns möglich einen Rollstuhlfahrer in seinem Rollstuhl an sein Ziel zu bringen. Da wir verschiedene Fahrzeugtypen zur Verfügung haben können wir zusätzlich bis zu 4 Begleitpersonen mitnehmen.
BARGELDLOS BEZAHLEN UND GUTSCHEINE
Bei uns können sie für verschiedene festliche Anlässe, wie z.B. Geburtstage, Weihnachten, Ostern, usw. Gutscheine erwerben. Diese können 5 Euro weise erworben und auf Wunsch passend zu ihrem Anlass verpackt werden. Zusätzlich haben sie bei uns die Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen. Hierfür haben wir momentan 3 Kartengeräte zur Verfügung. Wir bitten sie diesen Wunsch bei Ihrer Bestellung zu äußern. Folgende Karten werden akzeptiert: Mastercard, Visacard, American Express, Diners Club, VPAY, maestro, ec-Karte.
GENEHMIGUNGEN UND ZUZAHLUNGEN
Ob die verordnete Krankenbeförderung von einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird ist von vielen Kriterien abhängig.
Ambulante Behandlungen, die genehmigungspflichtig sind aber immer von den Krankenkassen bezahlt werden:
- Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur onkologischen Behandlung fahren
- Dialyse-Patienten
Ambulante Behandlungen, die keine Genehmigung benötigen:
- Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis eine der Merkzeichen aG, Bl oder H haben und bei der Krankenkasse hinterlegt sind.
- Pflegegrad 3, wenn im Jahr 2016 mind. die Pflegestufe 2 erteilt wurde
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
- Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
Stationäre Behandlungen benötigen keine Genehmigung
- stationäre Reha-Behandlungen
- voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlungen
- vor*- oder nachstationäre** Krankenhausbehandlungen*
*Drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Behandlung. Für die erste und letzte Fahrt ist jeweils ein Eigenanteil fällig.
**Sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen ab dem ersten Tag nach der Entlassung. Für die erste und letzte Fahrt ist jeweils ein Eigenanteil fällig.
Weitere Details zum Eigenanteil finden Sie im nächsten Abschnitt unter „Gesetzliche Zuzahlung“ & „Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung“
Stationäre und ambulante Behandlungen, die keine Genehmigung benötigen:
– Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten
GESETZLICHE ZUZAHLUNG
Wie beim Einlösen ihres Rezeptes bei der Apotheke, so müssen Sie auch bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5€ und höchstens 10€ pro Fahrt.
Der zu zahlende Eigenanteil bei Serienfahrten ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt, jeweils einen Eigenanteil erheben. Andere Krankenkassen fordern den Eigenanteil nur für die erste und letzte Serienfahrt. Dies können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfragen.
BEFREIUNG DER GESETZLICHEN ZUZAHLUNG
Sind sie in einem Kalenderjahr häufig mit Zuzahlungen von Taxifahrten, Physiotherapie und Medikamenten, usw. konfrontiert? So haben Sie die Möglichkeit sich bei ihrer Krankenkasse von diesen Zuzahlungen befreien zu lassen. Ihre Belastungsgrenze wird anhand ihres Bruttoeinkommens im Jahr berechnet. Dabei wird in 2 verschiedene Krankheitsbilder unterschieden:
1. Nicht chronische Erkrankungen = 2% des Bruttoeinkommens
2. Chronische Erkrankungen, die mindestens schon ein Jahr besteht = 1% des Bruttoeinkommens
Sollten sie diese Belastungsgrenze erreicht haben, können sie mittels ihrer aufbewahrten Belege von Zuzahlung zu Medikamenten, Fahrtkosten usw. einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
ARBEITSUNFALL
Sie hatten einen Arbeitsunfall und der Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft? Durch die Ausstellung einer „Verordnung einer Krankenbeförderung“ durch ihren Arzt wird die Fahrt von der Berufsgenossenschaft übernommen und sie müssen keine Zuzahlung leisten.
REHA- UND KURFAHRTEN
Damit sie sich voll und ganz auf ihre Rehabilitation konzentrieren können, bringen wir sie gerne an ihr Ziel. In fast allen Fällen übernimmt die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Rentenversicherung die kompletten Fahrtkosten. Sollte ihre Krankenkasse nicht die kompletten Kosten übernehmen, ist ein Eigenanteil von 10% fällig. (Mindesten 5€ und maximal 10€) Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.